Personenbedingte Kündigung wegen Schwerbehinderung (Kündigung)
wenn ein AN wegen Eignungsmängel die erforderlich Qualifikation vermissen lässt oder diese auf altersbedingte, krankheitsbedingte oder physische/geistige Ursachen zurückzuführen sind, ist dann eine personenbedingte Kündigung wegen z. B. ADHS bei Vorliegen eines Datenschutzverstoßes bei unbefugten Datenaufrufen nicht diskriminierend, wenn vorher nicht irgendwelche "milderen Mittel" (Ermahnung oder Abmahnung - auch in der Probezeit) seitens des AGs gewählt worden sind oder wenn man . R. d. Präventivmaßnahmen darauf hätte hinarbeiten können, dass es nicht mehr zu solchen Verstößen kommen wird?
Hallo pikdame,
hier ist der Einzelfall zu beurteilen, was per Ferndiagnose kaum möglich ist. Erhebliche und vor allem vorsätzliche Datenschutzverstöße sind grundsätzlich ein handfester Grund für eine fristlose Kündigung, auch in der Probezeit.
Ansonsten mischst du hier verschiedene Fragen bunt durcheinander, die man vermutlich nur in Aufsatzform beantworten könnte.
Eine Diskriminierung liegt jedenfalls nicht vor, wenn gerechtfertigt sanktioniert wird.
Bleibt in deinem Fall die Frage, was und vor allem wie ein Präventionsverfahren etwas ändern soll, wenn eine fehlende Steuerungsfähigkeit tatsächlich vorliegt. Ist sie dokumentiert? Ist die Person aktuell in Psychotherapie bzw. psychiatrischer Behandlung? Wäre es möglich eine Stellungnahme des Therapeuten/Psychiaters zu bekommen?
Vielleicht findest du hier einen Ansatz.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael