Präventionsverfahren ohne Integrationsamt? (Allgemeines)
Mein Hinweis dass das Iamt fehlt wird abgetan …
Ohne Beteiligung des Integrationsamts ist das keine ordnungsgemäße Erörterung i.S.d. § 167 Abs. 1 SGB IX. Und wie diese Behörde das InA gesetzeskonform einschalten könnte, siehe bspw. dieses InA-Formular sinngemäß als eine Art Checkliste. Das sollte eigentlich auch dem Personalrat und dem Inklusionsbeauftragten geläufig sein nach einem kurzen Blick ins Gesetz bzw. ggf. in die Teilhabe- oder Inklusionsrichtlinien, soweit einschlägig.
… wird abgetan, dem sbM steht es ja frei, die hinzuzuziehen.
Das ist geistiger Müll, weil es Sache des Arbeitgebers ist, das InA einzuschalten: „Der Arbeitgeber schaltet möglichst frühzeitig … das Integrationsamt ein …“
Gruß,
Cebulon