Präventionsverfahren ohne Integrationsamt? (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 02.09.2024, 23:09 (vor 438 Tagen) @ Karin73

Mein Hinweis dass das Iamt fehlt wird abgetan …

Ohne Beteiligung des Integrationsamts ist das keine ordnungsgemäße Erörterung i.S.d. § 167 Abs. 1 SGB IX. Und wie diese Behörde das InA gesetzeskonform einschalten könnte, siehe bspw. dieses InA-Formular sinngemäß als eine Art Checkliste. Das sollte eigentlich auch dem Personalrat und dem Inklusionsbeauftragten geläufig sein nach einem kurzen Blick ins Gesetz bzw. ggf. in die Teilhabe- oder Inklusionsrichtlinien, soweit einschlägig.

… wird abgetan, dem sbM steht es ja frei, die hinzuzuziehen.

Das ist geistiger Müll, weil es Sache des Arbeitgebers ist, das InA einzuschalten: „Der Arbeitgeber schaltet möglichst frühzeitig … das Integrationsamt ein …“

Gruß,
Cebulon


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