Präventionsverfahren ohne Integrationsamt? (Allgemeines)

magheinz ⌂, Wednesday, 25.09.2024, 19:11 (vor 241 Tagen) @ Cebulon

sehe ich auch so.
Bei uns beantragt bisher die Personalverwaltung das Inklusionsamt, welches eine eigene Abteilung "Besonderer Kündigungsschutz" hat. Die wiederum holen dann, wenn nötig, den Integrationsfachdienst ins Boot.

Ohne Amt ist es klein Präventionsverfahren, §167 SGB IX ist da recht eindeutig(fett von mir). Sowohl wer einzuschalten ist als auch durch wen das zu erfolgen hat.

"(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann."


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