Prozesse prüfen | Bewerber:innen mit Schwerbehinderung Gleichstellung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 04.06.2025, 08:48 (vor 164 Tagen) @ SOK

Hallo,

es reicht doch erst mal, in einer Bewerbung eine Schwerbehinderung/Gleichstellung anzugeben und dann zu schauen, ob der AG gesetzeskonforme Prozesse in Gang setzt.
Wenn dann der AG einen Nachweis verlangt, kann die Bewerbung immer noch zurückgezogen werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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