Prozesse prüfen | Bewerber:innen mit Schwerbehinderung Gleichstellung (Allgemeines)
Hallo,
es reicht doch erst mal, in einer Bewerbung eine Schwerbehinderung/Gleichstellung anzugeben und dann zu schauen, ob der AG gesetzeskonforme Prozesse in Gang setzt.
Wenn dann der AG einen Nachweis verlangt, kann die Bewerbung immer noch zurückgezogen werden.
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&Tschüß
Wolfgang