Prozesse prüfen | Bewerber:innen mit Schwerbehinderung Gleichstellung (Allgemeines)
… muss der Arbeitgeber der SBV schriftlich die Gründe mitteilen, warum der schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung nicht berücksichtigt wurde… ?
Er hat seine Entscheidung „unter Darlegung der Gründe zu erörtern“, dh. ganz konkret zu begründen, jedenfalls unter der Voraussetzung lt. § 164 Abs. 1 Satz 7 SGB IX ggü. Betriebsrat bzw. SBV wie folgt:
„Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die SBV oder eine in § 176 genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern.“
Gruß,
Cebulon