Prozesse prüfen | Bewerber:innen mit Schwerbehinderung Gleichstellung (Allgemeines)
Wenn dann der AG einen Nachweis verlangt, kann die Bewerbung immer noch zurückgezogen werden.
Hallo zusammen,
so geht das nicht: Denn ein solches Verlangen wäre selbstverständlich glatte Verfahrensdiskriminierung! Demnach ist davon abzuraten, bei Bewerbungen den Schwerbehindertenausweis bspw zu verlangen, wenn dieser Arbeitgeber deshalb keine AGG-Entschädigung provozieren will (entgegen früherer Ansicht).
Gruß,
Cebulon