Prozesse prüfen | Bewerber:innen mit Schwerbehinderung Gleichstellung (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 04.06.2025, 12:50 (vor 160 Tagen) @ albarracin

Wenn dann der AG einen Nachweis verlangt, kann die Bewerbung immer noch zurückgezogen werden.

Hallo zusammen,

so geht das nicht: Denn ein solches Verlangen wäre selbstverständlich glatte Verfahrensdiskriminierung! Demnach ist davon abzuraten, bei Bewerbungen den Schwerbehindertenausweis bspw zu verlangen, wenn dieser Arbeitgeber deshalb keine AGG-Entschädigung provozieren will (entgegen früherer Ansicht).

Gruß,
Cebulon


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