Gleichstellungsantrag für stellvertretende Vertrauensperson (Allgemeines)
Für die Einschätzung erfahrender SBV-Praktiker*innen wäre ich in folgendem Punkt dankbar:
Hat ein Antrag auf Gleichstellung Aussicht auf Erfolg? Es geht um die stellvertretende Vertrauensperson in einem Unternehmen der privaten Wirtschaft. Im kommenden Jahr stehen SBV- Wahlen an. GdB 40, Widerspruch war erfolglos. Soeben wegen Abteilungsauflösung in neue Abteilung versetzt, wobei davon auszugehen ist, dass die Position in der SBV da Schutzwirkung hatte. Langjährig mitarbeitend, Alter: über 50.
Ist es überhaupt mit Aussicht auf Bewilligung, wenn ein SBV-Mitglied den Gleichstellungsantrag stellt und muss man die Position als SBV im Antrag erwähnen? Oder kommt es nur auf die Gefährdung der Arbeitsstelle an?
Wie man einen Gleichstellungsantrag stellt, ist bekannt. Es geht um diese besondere Situation, dass es sich um den Stellvertreter handelt, der bis 1 Jahr nach der Wahl geschützt ist.
Gibt es da Erfahrung im Forum?
Besten Dank und Gruß