Gleichstellungsantrag für stellvertretende Vertrauensperson (Allgemeines)
Es geht um diese besondere Situation, dass es sich um den Stellvertreter handelt, der bis 1 Jahr nach der Wahl geschützt ist.
Für Wahlbewerber gilt ein nachwirkender Kündigungsschutz von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. (§ 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX i.V.m. § 15 Abs. 3 KSchG)
Für die Stellvertretung gilt ein nachwirkender Schutz von einem Jahr nur in Fällen der Heranziehung bzw. Vertretung. (§179 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 Abs. 1,2 KSchG) Ohne konkrete Aufgabenwahrnehmung kein Kündigungsschutz.
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Gruß
Matthias