Gleichstellungsantrag für stellvertretende Vertrauensperson (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Monday, 15.09.2025, 15:26 (vor 57 Tagen) @ Hendrik1

Moin Hendrik,


ein Antrag auf Gleichstellung ist für Betriebs-, Personalratsrät:innen, und Schwerbehindertenvertretungen nur dann möglich, wen die eigentliche Arbeitsaufgabe, die ja für die Amtsperiode ruht, nur noch mit deutlichen Einschränkungen oder gar nicht mehr ausübbar ist und man diese im Zeitraum 4-6 Monate vor der nächsten Wahl stellt.

Ich habe aus der Eröffnung nicht lesen können, dass eine 100% Freistellung vorliegt und die Tätigkeit als Arbeitnehmer ruht.
Auch hat die Tätigkeit der SBV nix mit dem Arbeitsplatz zu tun.
Man muss ja keine Freistellung nehmen, wenn man es nicht will.
Ich bin auch nicht eingestellt als SBV, steht jedenfalls nix in meinem Arbeitsvertrag.
Ich handhabe es jedenfalls so, dass ich immer auf die Bedingungen am Arbeitsplatz eingehe.

LG
Bifavi


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