betriebsbedingte Kündigung ohne Arbeitsrechtsschutz (Allgemeines)
Hallo,
konkrete Einzelfälle per "Ferndiagnose" bewerten zu wollen, ist ohne Kenntnis aller konkreten Rahmenbedingungen nicht besonders seriös. Dafür fehlen auch in Deiner Fallschilderung viel zu viele wichtige Fakten.
Wenn kein Arbeitsrechtsschutz besteht, muß dieser Mensch auch die Konsequenzen für sein Handeln bzw. Unterlassen tragen. Darauf muss ihn auch eine SBV hinweisen.
Allerdings gibt es zwei allgemeine Hinweise, die Du diesem sbM nochmals zum Überlegen geben solltest:
1. Der Steueranteil einer Altersrente steigt mit jedem Kalenderjahr, an dem die Rente beginnt, an. Das bedeutet in dem von Dir geschilderten Fall, daß bei Renteneintritt zum 01.01.2026 zumindest ein Teil der "eingesparten" Abschläge im Vergleich zu einem Rentenbeginn 2025 aufgezehrt wird.
2. Sowohl der sbM als auch Du haben offensichtlich übersehen, daß es im § 147 Abs. 2 SGB III zwischen dem Anspruch auf 12 Monate bzw. 18 Monate ALG1 noch eine "Zwischenstufe" gibt.
Bei 30 (!) Versicherungsmonaten und Lebensalter mindestens 50 erhöht sich die Bezugsdauer von ALG1 auf 15 (!) Monate.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
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&Tschüß
Wolfgang