betriebsbedingte Kündigung ohne Arbeitsrechtsschutz (Allgemeines)
Hallo fisch21,
ein Präventionsverfahren hat mit dieser Angelegenheit nichts zu tun.
Wenn ein ganzer Bereich aufgelöst werden soll ist es eigentlich üblich einen Sozialplan zu verhandeln. Davon lese ich hier nichts. Zuständig wäre der Betriebsrat. Gibt es so etwas? In solchen Fällen hat üblicherweise das Inklusionsamt kaum Handlungsspielraum und muss meist zustimmen.
Jetzt zu deinen Fragen:
bei so lückenhaften Angaben wäre jede Prognose einer Erfolgsaussicht fahrlässig.
Warum besteht kein Rechtsschutz? Ehrlich gesagt bringe ich dafür keinerlei Verständnis mehr auf. Man spart sich Versicherung und/oder Gewerkschaft und dann wird rumgeheult wenn es einen selbst doch trifft.
Klagt er nicht ist der Job eben weg, Pech gehabt. Eine Chance auf eine Weiterbeschäftigung kann in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht ausgelotet werden, wenn der AG nicht vorher darauf eingeht. Wenn kein Anwalt genommen wird, ist es bis dahin sogar kostenlos und man spart schon wieder.
Die Scheinselbstständigkeit mag es gegeben haben, ändert aber hier nichts. Wenn er den AG ärgern will, kann er nachträglich noch ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV beantragen. Kostet nichts, scheint ja wichtig zu sein, kann aber nachträglich mehrere Jahre Rente bringen, da der AG haftet wenn es so war...
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Mit freundlichen Grüßen
Michael