Information der SBV beim Einsatz von Freelancern? (Allgemeines)
Muss dann die SBV informiert werden?
Hallo,
das ist eine selbstständig tätige Person, ohne fest angestellt zu sein. Freelancer sind also auch nicht wahlberechtigt, folglich auch kein Fall für die SBV.
Freelancer haben keinen Arbeitsvertrag, sondern vielmehr einen Dienstvertrag bzw. Werkvertrag.
Gruß,
Cebulon