Information der SBV beim Einsatz von Freelancern? (Allgemeines)
Das sehe ich anders:
solange der Freelancer nicht nur geringfügig im Betrieb beschäftigt ist, hat er aktive und passives Wahlrecht ("Auf die Art der Beschäftigung kommt es dabei nicht an."(Düwell)) und wird von der SBV vertreten.
"Abweichend von Betriebs- und Dienststellenverfassung werden nämlich auch die nicht in einem Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Betriebsinhaber oder Träger der Dienststelle stehende schwerbehinderten Beschäftigten erfasst"(Düwell).
Wir vertreten alle im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen. Nicht nur die Mitarbeiter!