Information der SBV beim Einsatz von Freelancern? (Allgemeines)
"Abweichend von Betriebs- und Dienststellenverfassung werden nämlich auch die nicht in einem Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Betriebsinhaber oder Träger der Dienststelle stehende schwerbehinderten Beschäftigten erfasst"(Düwell).
Hallo,
auf welche Fundstelle in welcher Auflage beziehst Du Dich?
Düwell in LPK-SGB IX, § 177 Rn 16 hat nämlich in der 6. Auflage seine Meinung ggü. der 5. Auflage teilweise geändert:
"Allerdings fehlt arbeitnehmerähnlichen Personen, die auf der Grundlage eines Werk- oder Dienstvertrages überwiegend für den Betrieb tätig sind die für die Erfüllung des Beschäftigungsbegriffes notwendige Voraussetzung einer weisungsgebundenen fremdbestimmten Arbeitspflicht..."
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&Tschüß
Wolfgang