Information der SBV beim Einsatz von Freelancern? (Allgemeines)

magheinz ⌂, Tuesday, 02.09.2025, 15:25 (vor 70 Tagen) @ magheinz

hab jetzt die 6. Auflage vor mir, da finde ich deinen Satz nicht. Zumindest nicht im Abschnitt zum aktive Wahlrecht. Oder ich bin gerade zu doof zum Suchen.

Alles in allem ist es wohl immer eine Frage, ob jemand weisungsgebunden arbeitet oder nicht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion