Aktives Wahlrecht bei verspätetem Einspruch? (Wahlen)
@ hans-peter
wie würdest du das handhaben: eine wahlberechtigte steht im sept. in der wählerliste, im okt. ist sie ausgeschieden. wahlen sind am 5.10. gewählt hat sie nicht bisher.
meiner meinung nach kann die liste dann nicht fehlerhaft sein, oder>
gruß, traute