Aktives Wahlrecht bei verspätetem Einspruch? (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 04.10.2006, 07:30 (vor 6420 Tagen) @ traute

» mir ging es darum, ob die wählerliste nun geändert werden muß, da die AN
» ab okt. nicht mehr beschäftigt ist.


Wenn sie am Wahltag noch beschäftigt ist, dann muss die Wählerliste nicht berichtigt werden.
Wenn sie vorher ausscheidet, dann wird sie (durch Beschluss durch WV) gestrichen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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