Stellvertreter weigert sich zu arbeiten (Freistellung)

bifavi, Hessen, Wednesday, 10.09.2025, 07:56 (vor 58 Tagen) @ Lady

Hallo Lady,

Das ist eine schwierige Situation, die viele Fragen aufwirft. Eine stellvertretende Schwerbehindertenvertretung (SBV), die ihre Aufgaben nicht wahrnimmt, kann erhebliche Auswirkungen auf die Belange der schwerbehinderten Beschäftigten haben.

Wenn die Stellv. ihren Aufgaben nicht nachkommt, wie will sie dann der:

Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zum Schutz schwerbehinderter Menschen, wie zum Beispiel das SGB IX.
Initiierung von Maßnahmen, die der beruflichen Eingliederung und dem Erhalt des Arbeitsplatzes dienen.
Beratung und Unterstützung der schwerbehinderten Mitarbeiter.
Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber und dem Betriebs- oder Personalrat nachkommen?

Es gibt mehrere Wege, um diese Situation anzugehen, je nachdem, wie gravierend das Problem ist und welche Folgen es hat.
Das direkte Gespräch suchen:
Bevor Sie offizielle Schritte einleiten, versuchen Sie das Gespräch mit der stellvertretenden SBV zu suchen. Vielleicht gibt es persönliche Gründe, die sie an der Ausübung ihrer Aufgaben hindern. Oft hilft eine offene Kommunikation, um Missverständnisse auszuräumen und eine Lösung zu finden.
Ich gehe mal davon aus, dass Du die Vertrauensperson (Haupt-SBV, Gesamt/Konzern SBV) bist.
Sollte das direkte Gespräch erfolglos bleiben, wende Dich an
den Arbeitgeber und Betriebs- oder Personalrat.
Diese haben eine rechtliche Verpflichtung, die ordnungsgemäße Arbeit der SBV zu unterstützen und sicherzustellen.

Im Extremfall kann das Verhalten der stellvertretenden SBV zu rechtlichen Schritten führen:

Abberufung § 177 Abs.7 Satz 5 SGB IX:
Ein SBV-Mitglied, das seine Pflichten grob verletzt, kann von seinem Amt enthoben werden. Dies ist jedoch ein komplexer und in der Praxis seltener Prozess, der meist nur bei groben Pflichtverletzungen eingeleitet wird, z. B. bei Untreue oder einer Gefährdung der Interessen der Schwerbehinderten (wenn die stellvertretende SBV durch ihr Verhalten die Belange der schwerbehinderten Menschen aktiv schädigt oder ignoriert), wiederholte und unentschuldbare Vernachlässigung der Aufgaben(wenn die Stellv. trotz Aufforderung und Hinweisen ihre Pflichten beharrlich nicht wahrnimmt). Die Abberufung muss von einem Viertel der schwerbehinderten Mitarbeiter oder vom Arbeitgeber oder Betriebs-/Personalrat beantragt werden.
Wenn ich mich recht erinnere, muss das Verfahren beim Integrationsamt (Widerspruchausschuss) eingeleitet werden.
Wahlwiederholung:
Wenn der Mangel in der Amtsführung derart gravierend ist, dass er die gesamte Vertretungsarbeit blockiert, kann unter Umständen sogar eine erneute Wahl notwendig werden.


Wenn Du sich unsicher bist, welche Schritte die richtigen sind, können Sie sich an diese Stellen wenden:
Integrationsamt:
Das örtliche Integrationsamt ist eine wichtige Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Schwerbehindertenvertretung. Es bietet Beratung und Unterstützung an und kann bei Konflikten vermitteln.
Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände:
Wenn Du Mitglied in einer Gewerkschaft sind, hast Du Anspruch auf rechtliche Beratung und Unterstützung.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Dir, die Situation besser einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten. Es ist wichtig, die Belange der schwerbehinderten Menschen im Auge zu behalten und dafür zu sorgen, dass ihre Rechte angemessen vertreten werden.

LG
Bifavi


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