Verletzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit (Umgang mit BR / PR)
Hallo in die Runde! An dem Fall einer einzigen Mitarbeiterin ist die ohnehin schon schlechte Zusammenarbeit zwischen PR und SBV jetzt weiter eskaliert:
Bisher wurden behinderungsbedingt notwendige Anpassungen der Arbeitsorganisation schwerbehinderter Menschen zwischen SBV, Personalchef und Geschäftsführer, ggf. auch Betriebsarzt und/oder Integrationsamt, besprochen und umgesetzt. Der Geschäftsführer wollte diese seit Jahren übliche Praktik jetzt in einer Dienstvereinbarung zusammenfassen. Unser PR lehnt so eine Dienstvereinbarung ab, weil sie schwerbehinderten Mitarbeitern Sonderrechte einräumt, und hat in der Sitzung, wo das besprochen wurde, sehr scharf und abwertend über die Belange und Hoffnungen einzelner behinderter Mitarbeiter diskutiert, und ihre aus meiner Sicht nicht vorhandene Mitbestimmungsrechte eingefordert. Ich fühlte mich durch sehr zynisch vorgetragene Anschuldigungen und Mutmaßungen persönlich angegriffen, mein Engagement als VP abgewertet, und hatte in der Folge sogar Schlafstörungen. Meine Enttäuschung und meine Gefühle über so eine Diskussionskultur habe ich anlässlich des weiter offenen Sachstandes dem Geschäftsführer mitgeteilt (dem PR in CC) - und jetzt kommt der Hammer: der PR hält dies für eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht - ich hätte Einzelheiten aus der Sitzung weitergetragen - und möchte, dass ich dafür gerügt werde.
Ich stehe aber zu meinen Aussagen. Personenbezogene Inhalte oder Details aus der Sitzung habe ich niemandem genannt, sondern lediglich die Art und Weise der Diskussion beschrieben und meine daraus resultierenden Gefühle.
Wie seht Ihr das - wo fängt die Verschwiegenheitspflicht an, bereits bei Stimmungsbildern? Und: ist der PR wirklich bei jedem Einzelfall von Sonderregelungen für schwerbehinderte Mitarbeiter mitbestimmungspflichtig?
--
LG, CHM