Verletzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit (Umgang mit BR / PR)

Scheeks, im MTK, Tuesday, 04.11.2025, 15:02 (vor 35 Tagen) @ CHM

... ist der PR wirklich bei jedem Einzelfall von Sonderregelungen für
schwerbehinderte Mitarbeiter mitbestimmungspflichtig?

Wenn es um mitbestimmungspflichtige Maßnahmen (analog des § 87 (1) BetrVG) nach dem bei euch geltenden PersVG geht, düfte der PR auf jeden Fall im Boot sein.
Anders sieht es mutmaßlich aus, wenn es um einen leidensgerechten Stuhl oder einen Raumtrenner oder Sonnenschutz geht.


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