Verletzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit (Umgang mit BR / PR)

Cebulon, Tuesday, 04.11.2025, 16:55 (vor 35 Tagen) @ CHM

Der PR hält dies für eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht …

Zum Thema: „Verschwiegenheit bei Betriebs- und Personalratssitzungen“ siehe z.B. ausführlich Prof. Düwell, LPK-SGB IX, § 178 Rn. 114 und 129, mit Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen. Eine absolute „Schweigepflicht“ gibt es nicht etwa bei „sachlicher Meinungsverschiedenheit“ (Rn. 129).

Zur gesetzlichen PR-Mitbestimmung im Einzelnen sollte_ein Blick ins LPVG BW schnell weiterhelfen.

NB: Laut gesetzlicher Sprachregelung gibt es keine Sonderrechte für sbM, sondern Nachteilsausgleiche

Gruß,
Cebulon


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