Verletzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit (Umgang mit BR / PR)

Cebulon, Tuesday, 04.11.2025, 18:35 (vor 74 Tagen) @ Scheeks

Wenn es um mitbestimmungspflichtige Maßnahmen (analog des § 87 (1) BetrVG) nach dem bei euch geltenden PersVG geht, düfte der PR auf jeden Fall im Boot sein.

Mit Analogie zum BetrVG läuft da gar nichts: Denn in vielen Personalvertretungsgesetzen sind da leider die Mitbestimmungsrechte ggü. BetrVG eingeschränkter, keinesfalls jedoch identische Mitwirkungs- oder gar Mitbestimmungsrechte „analog“

Der Personalrat hat Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, diese sind aber idR nicht so umfassend wie die des Betriebsrats.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass BR in der Privatwirtschaft generell stärkere und verbindlichere „Mitbestimmungsrechte“ haben als Personalräte im öffentlichen Dienst.

Gruß,
Cebulon


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