Verletzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 04.11.2025, 18:20 (vor 74 Tagen) @ CHM

Hallo in die Runde!

Hallo

Bisher wurden behinderungsbedingt notwendige Anpassungen der Arbeitsorganisation schwerbehinderter Menschen zwischen SBV, Personalchef und Geschäftsführer, ggf. auch Betriebsarzt und/oder Integrationsamt, besprochen und umgesetzt.

IdR bei personellen Einzelmaßnahmen ein klarer Gesetzesverstoss, wenn der PR nicht beteiligt wurde.

Unser PR lehnt so eine Dienstvereinbarung ab, weil sie schwerbehinderten Mitarbeitern Sonderrechte einräumt,

Die "Sonderrechte" schwerbehinderter Menschen ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz (zB aus § 164 Abs. 4 und 5 SGB IX) und sind vom Gesetzgeber auch so gewollt. Der PR hat zwar in der Tat Informations- Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte, kann aber die gesetzlichen Rechte aus dem SGB IX nicht aushebeln. Dem PR muss klargemacht werden, daß dies eine verfassungsmäßige Ungleichbehandlung mit sachlichem Grund ist zB iSd § 8 AGG:
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__8.html

aus meiner Sicht nicht vorhandene Mitbestimmungsrechte eingefordert.

Dir fehlt es offensichtlich an Grundkenntnissen des Personalvertretungsrechts - ein schwerer Mangel.

Meine Enttäuschung und meine Gefühle über so eine Diskussionskultur habe ich anlässlich des weiter offenen Sachstandes dem Geschäftsführer mitgeteilt (dem PR in CC)

Ein schwerer Gesetzesverstoss von Dir, wenn Du Details aus einer PR-Sitzung ausgeplaudert hast und auch ein strategischer Fehler, sich ausgerechnet beim Dienstherrn über den PR "auszuheulen".

- und jetzt kommt der Hammer: der PR hält dies für eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht -

Wohl zu Recht

ich hätte Einzelheiten aus der Sitzung weitergetragen - und möchte, dass ich dafür gerügt werde.

Das ist natürlich auch Quatsch, da der Dienstherr Deine Amtsführung nicht zu bewerten oder gar zu "rügen" hätte.

sondern lediglich die Art und Weise der Diskussion beschrieben

Auch das geht den Dienstherrn nichts an.

Wie seht Ihr das - wo fängt die Verschwiegenheitspflicht an, bereits bei Stimmungsbildern?

Ja, der Verlauf einer Sitzung unterliegt ebenfalls grundsätzlich der Verschwiegenheitspflicht

Und: ist der PR wirklich bei jedem Einzelfall von Sonderregelungen für schwerbehinderte Mitarbeiter mitbestimmungspflichtig?

Das kommt auf den Einzelfall an, aber hei den meisten personellen Maßnahmen dürfte der PR in der Mitbestimmung sein.

Sorry, aber bei Euch sind beide Seiten - SBV und PR - Teil des Problems. Ihr kennt Eure eigenen Rechte nicht so wirklich und erst recht nicht die Rechte der "Gegenseite" und führt aus welchen Gründen auch immer einen Krieg gegeneinander, der letztendlich zu Lasten derjenigen Beschäftigten geht, deren Interessen ihr gemeinsam zu vertreten habt. Das ist Euer beider gesetzlicher Auftrag.
Also sieht zu, daß Ihr das auf die Reihe kriegt - vielleicht mit Hilfe professioneller Mediation - und Euch die notwendigen Rechtskenntnisse aneignet.

--
&Tschüß

Wolfgang


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