Arbeitgeber möchte mit SBV einen "Prozess" zum Bewerbungsverfahren festlege (Umgang mit Arbeitgeber)

juri_berlin, Wednesday, 19.11.2025, 14:14 (vor 86 Tagen) @ WoBi

Vielen Dank Wolfgang,

insbesondere das Schaubild ist sehr hilfreich.

Die Abfrage bei der Arbeitsagentur findet statt, allerdings erhalten wir noch keine automatische Meldung des AGs, ob sich da Bewerbende gemeldet haben. Daran lässt sich sicher arbeiten. Alle Anregungen sind hilfreich.

Die Herausforderung die ich sehe: Die SBV kann aus Kapazitätsgründen nicht von Anfang an an allen Bewerbungsgesprächen teilnehmen. Das heißt, ich oder die Stellvertretung nehmen dann teil, wenn Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung eintreffen. Der Arbeitgeber möchte die Situation vermeiden, dass wir dann darauf bestehen, Vorstellungsgespräche zu wiederholen und dadurch ggf. Bewerbende zu verlieren. Deshalb möchte der Arbeitgeber die SBV zu allen Gesprächen einladen (muss er ja sowieso), nach dem Motto: Ihr hättet ja teilnehmen können. Wenn ihr erst kommt, sobald sich jemand mit SB oder GS bewirbt, euer Problem, dann können wir aber keine Gespräch wiederholen.

Wie wird das denn bei euch gehandhabt? Darf der Arbeitgeber dann die Wiederholung von Gesprächen verhindern, wenn die SBV ja die Gelegenheit hatte, teilzunehmen, als noch keine Bewerbenden mit Schwerbehinderung im Verfahren waren?

Sehr herzlichen Dank und Gruß


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