Arbeitgeber möchte mit SBV einen "Prozess" zum Bewerbungsverfahren festlege (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Tuesday, 18.11.2025, 11:51 (vor 87 Tagen) @ juri_berlin

Hallo juri_berlin,

es ist eine gute Gelegenheit dem Arbeitgeber die gesetzlichen Verpflichtungen des § 164 Abs. 1 SGB IX beizubringen. Die Verpflichtungen beginnen bereits vor der Stellenausschreibung.
Mehr dazu z.B. unter:
Prozesse prüfen | Bewerber:innen mit Schwerbehinderung Gleichstellung - https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31492

Wird vor der Stellenausschreibung geprüft, ob bereits Beschäftigte mit (Schwer-)Behinderung auf die vakante Stelle befördert oder umgesetzt werden können?
Auch dies ist eine Verpflichtung für den Arbeitgeber.
Mehr dazu z.B. unter:
Fragen zur Prüfpflicht - https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31002

Wenn eine Stelle ohne Bewerbungsende ausgeschrieben wird, wann endet das Ausschreibungsverfahren, auch im Sinne der Benachteiligung nach dem AGG?
Der Eingang einer Bewerbung von einer Person mit einer (Schwer-)Behinderung ist der Interessensvertretung mitzuteilen. Die Bewerbung ist bis zum letzten Zeitpunkt der Bewerbungsfrist zu berücksichtigen. Ohne Frist gibt es keinen Fristablauf.
Auf dieses Problem kann die SBV den Arbeitgeber aufmerksam machen.
Mehr dazu z.B. unter:
Stellenausschreibung ohne Bewerbungsfrist - https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29920

Es gibt dazu auch ein Schaubild unter KomSem:
https://www.komsem.de/wp-content/uploads/2019/09/164_-Abs.1_Besetzung.pdf

Die Suchfunktion (oben rechts) ist eine Quelle zum Nachschlagen.

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion