Anmietung von Büroflächen (Allgemeines)

Karin73, Im Norden, Wednesday, 13.05.2026, 13:26 (vor 160 Tagen) @ WoBi

Hallo zusammen,
bei meiner Dienststelle steht ähnliches an.Das neue Gebäude ist nur Barrierefrei mit Fahrstuhl und entsprechendem WC.
Auch bei uns sollen zur Zeit keine Schwerbehinderten Beschäftigten in den Gebäude arbeiten.
Als SBV bin ich zwar beteiligt aber meine Argumente mit Verweis auf DIN 18040 Teil 1 sowie LBBG §8 Abs.2 Schleswig Holstein laufen ins leere.
Begründung:als SBV bin ich für die Beschäftigten zuständig und nicht für Bürger.

Ich halte dagegen mit, ich bedachte das ganze als Arbeitsstätte.Barrierfreiheit ist Prävention und nicht Reaktion.

Zusätzlich wird mir noch argumentiert,das ist ein angemietetes Bestandsgebäude mit Bestandschutz (kein Denkmalschutz).
Da fehlen mir die Gegenargumente.
Habt ihr vielleicht noch Ideen?

Viele Grüße Karin


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