Re: § 81 I SGB IX, Absage mit Gründen

kerstin, Friday, 12.03.2004, 11:16 (vor 7350 Tagen) @ Kerstin

Ich glaube, Sie haben meine Frage falsch
verstanden.Der Kommentar des SGB IX gibt keine
Hinweise, inwieweit der Arbeitgeber die Gründe der
Absage im Antwortschreiben an einen schwerbehinderten
Menschen zu nennen hat. Es wird immernur von: "mit
Angaben von Gründen" genannt. Ist der Arbeitgeber
verpflichtet, die genausten Gründe dem Bewerber
mitzuteilen, die in der Zusammenkunft mit dem
Schwerbehindertenvertreter erörtert wurden>
Oder was hat der Arbeitgeber für Gründe zu nennen>


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