Arbeitgeberbeauftragter (Allgemeines)
Hallo Andrea,
die Rechtslage dazu ist (leider) sehr schwammig.
Unterlässt der Arbeitgeber trotz Bestellungspflicht die Ernennung eines Beauftragten, liegt darin keine Ordnungswidrigkeit, da der Katalog des § 156 SGB IX diesen Tatbestand nicht erfasst. Allenfalls kann das Integrationsamt in einem derartigen Fall eine Feststellungsklage gegen den Arbeitgeber erheben (Schimanski in GK-SchwbG Rdnr. 15 zu § 28).
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter