Arbeitgeberbeauftragter (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 20.10.2006, 10:14 (vor 6405 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,
die Rechtslage dazu ist (leider) sehr schwammig. :-(

Unterlässt der Arbeitgeber trotz Bestellungspflicht die Ernennung eines Beauftragten, liegt darin keine Ordnungswidrigkeit, da der Katalog des § 156 SGB IX diesen Tatbestand nicht erfasst. Allenfalls kann das Integrationsamt in einem derartigen Fall eine Feststellungsklage gegen den Arbeitgeber erheben (Schimanski in GK-SchwbG Rdnr. 15 zu § 28).

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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