Kein Arbeitgeberbeauftragter (Allgemeines)

Wolfgang H., Tuesday, 07.11.2006, 13:44 (vor 6387 Tagen) @ Wolfgang E.

Ich verstehe die Problematik nicht. Warum brauche ich überhaupt einen Beauftragten des Arbeitgebers. Sinn dieser Funktion ist doch in erster Linie, dass diese Person die Geschäftsleitung entlastet, wenn sie dann auch noch den nötigen Sachverstand hat, um so besser.
Wenn der AG meint, dass er auf eine solche Person verzichten kann, muss er sich allen Fragen der SbM persönlich stellen. Mit allen Konsequenzen!
Ich persönlich wäre froh, wenn wir keinen Beauftragten hätten. Ohne Beauftragten kann es auch nicht schlechter laufen.


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