Arbeitgeberbeauftragter (Allgemeines)

Dana, Friday, 20.10.2006, 12:47 (vor 6405 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

bei uns ist genau das gleiche Anfang des Jahres passiert. Ich habe unserer Personalleiterin erklärt, dass der AG verpflichtet ist, dh. AG-Beauftragte ist keine "Kann-Bestimmung" sondern muss gestellt werden. Ihre Reaktion war, dass sie ein Urteil rauskramte in dem steht, dass zwar ein Beauftragter gestellt werden muss aber der AG keine Repressalien zu fürchten hat, wenn er es nicht tut. Ich bin zwar der Auffassung, dass der AG damit gegen § 156 Abs. 1 Satz 6 SGB IX verstößt und es meiner Meinung nach eine Ordnungswidrigkeit ist, aber sie - juristin, ich "nur" Sekretärin - es darauf ankommen lassen will.

Habe auch schon mal das IA angestachelt, aber von denen kam nichts, keine Aufforderung zur Bestellung eines Beauftragten.

Wir hatten mal eine Beauftragte, die wollte es aber nicht mehr machen, weil die Zusammenarbeit mit der Personalleiterin nicht klappte. Die Kollegin war auf die Unterstützung/Information der PL angewiesen, damit sie ihre Arbeit als AG-Beauftragte richtig machen kann.

Das ist wieder typisch Deutschland.......... Wir haben ein Gesetz aber keiner muss sich daran halten. Leider.

LG dana


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