TVöD: Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)? (TVöD / TV-L)

Detlev Hestermann @, Tuesday, 14.11.2006, 12:09 (vor 6379 Tagen) @ wolfram

Nun die Protkollerklärung Nr.2 hat ja einen Satz 2 der klarstellt, was gemeint ist: "Ihre jeweilige Leistungsminderung soll angemessen berücksichtigt werden"

Was das Wort "Leistungsgeminderte" meint, definiert § 38 in Abs.4. Die Erwerbsminderung im Sinne des SGV VI ist es nicht.

Das Problem ergibt sich bei der Leistungsbewertung. Bei uns wird ein Punktesystem auf der Basis des systematischen Leistungsbewertung diskutiert. Da könnte man auf die Idee kommen, einen Korrekturfaktor einzubauen. Wenn der Beschäftigte z.B. durch ärtzliche Bescheinigung nachweist, dass er nur 80% Leistung bringen kann, dann könnte seine Leistung um den Faktor 1,25 aufgewertet werden. Seine 80% Leistung würde dann zu einer 100% Leitung aufgewertet.
Doch unsere Skala soll keine 0 Punkte für ungenügende Leistung vorsehen, sondern 0 Punkte für durchschnittliche Leistung. Das soll verhindern, dass Kollegen demotiviert oder gar gekündigt werden.

Doch wie soll man nun mit den Leistungsgeminderten umgehen, die keine durchschnittliche Leistung erbringen können. 0*1,25= 0.

Alternativ könnte ein Zuschlag gewährt werden, z.B. + 3 Punkte. Doch auch das ist nicht gerecht. Der Leistungsgeminderte, der sich gar nicht bemüht, bekäme eine Prämie. Der nicht geminderte Kollege, der sich mittelmäßig bemüht, bekommt keine.

Ich schätze, dass es nur auf der Ebene derjenigen Möglichkeiten der "Berücksichtigung" geben kann, welche die Bewertung vornehmen. Ob es dafür eine "gerechte" Formel geben kann, weiß ich nicht.

Dem Grunde nach wurde mit dem TVöD das Tabu gebrochen, im öff. Dienst nicht nach den Leistungen zu bezahlen. Wenn das jetzt anders werden soll, dann dürfen die "Leistungsgeminderten" nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Aber eine Gleichstellung scheint grundsätzlich nicht einfach zu sein. (Hoffe das Wortspiel löst das Verständnis Problem, das Bewertungsproblem löst es nicht)


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