TVöD: Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)? (TVöD / TV-L)

Detlev Hestermann @, Tuesday, 14.11.2006, 16:49 (vor 6378 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank für den Beitrag.
Er hilft mir zu einer anderen Sicht. Das Problem des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst besteht darin, dass er selbst keine verbindlichen Regeln darüber enthält, nach welchen Kriterien die Leistungsprämien vergeben werden sollen.

Diese Normen sollen der örtliche Personalrat und die Arbeitgebervertreter erst selbst schaffen (Dienstvereinbarung). Und dann definiert der TVöD in § 38 Abs.4:
Leistungsgeminderte Beschäftigte sind Beschäfigte, die ausweislich einer Bescheinigung des beauftragten Arztes (§ 3 Abs.4) nicht mehr in der Lage sind, auf Dauer die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung in vollem Umfang zu erbringen, ohne deswegen zugleich teilweise oder in vollem Umfang erwerbsgemindert im Sinne des SGB VI zu sein.

Das frühere Schwerbehindertengesetz heißt heute SGB IX (neun) mit dem Untertitel Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Das SGB VI heißt gesetzliche Rentenversicherung.

Die im Ausgangsbeitrag genannte Protokollerklärung zu § 18 (Leistungsprämie) bezieht sich also wohl nicht auf die Kolleginnen und Kollegen mit anerkannter Schwerbehinderung, sondern auf diejenigen, bei denen es zur Zeit noch nicht für eine (Teil-) Erwerbsunfähigkeitsrente reicht, aber Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit für den konkreten Arbeitsplatz (geschuldete Arbeitsleistung) vorliegen.

Die Schwerbehinderten haben mit dem SBG IX insb. § 81 Abs.2 einen Anspruch auf Gleichbehandlung und eine Reihe weiterer Ansprüche sowie eine eigene Vertretung.

Das haben diejenigen, die sich in längjähriger Tätigkeit für den Arbeitgeber die Knochen zerschunden haben eben nicht. Offenbar soll die Protokollerklärung dieser Gruppe helfen.

Was ich hier dazu gelernt habe:
auf jeden Fall wird die Schwerbehinderenvertretung mit einbezogen, bevor eine Dienstvereinbarung zur Leistungsprämie zustande kommt;
und
ein gründlicher Blick ins Gesetz schärft die Rechtskenntnis.

Dank an alle, die mir zu diesen Erkenntnissen verholfen haben.


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