TVöD: Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)? (TVöD / TV-L)

Detlev Hestermann @, Wednesday, 15.11.2006, 17:54 (vor 6377 Tagen) @ hackenberger

Hallo Berhard,
wir sind uns einig, dass die § 38 Abs.4 TVöD Regelung die Kollegen mit anerkannter Schwerbehinderung nicht ausschließt. Die Geltungsbereiche von SGB IX und von § 38 Abs.4 TVöD können sich überlappen, sie müssen es aber nicht - 2 Regelungen, die völlig unabhängig nebeneinander stehen.

Der Hinweis auf den Link und der Tipp zum Thema Wiedereingliederung ist klasse. Alles was mit technischen Hilfsmitteln gemacht werden kann, um Hilfe zur vollen Leistung zur Verfügung zu stellen, soll natürlich gemacht werden.

Wenn Leser dieses Forums schon Formulierungsvorschläge für diesen Part der Dienstvereinbarung haben, dann mögen sie bitte eingestellt werden.

Ein praktisches Problem, dass auch die beste Formulierung wohl kaum lösen kann, ist der Umstand, dass Menschen (Beurteiler/Vorgesetze) Leistungen der Beschäftigen beurteilen sollen, die sich nicht einfach zählen, wiegen oder metrisch abmessen lassen. Damit entsteht ein Beurteilungsspielraum, den der Beurteiler ausfüllt. Auf dessen Verständnis wird es dann schon ankommen müssen. Wenn der Vorgesetzte (unter Berücksichtigung des indivduellen Leistungsvermögens) angemessene Ziele setzt, dann mag das tarifvertragliche Ziel der Motivationssteigerung erreicht werden.

Ich bin jedenfalls froh, hier offene Ohren und kompetenten Rat gefunden zu haben.
Also besten Dank und herzliche Grüße

Detlev


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