TVöD: Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)? (TVöD / TV-L)

hackenberger, Tuesday, 14.11.2006, 12:56 (vor 6378 Tagen) @ Detlev Hestermann

Das Problem sehe ich schon in der unglücklichen Wortwahl "Leistungsgeminderte" es führt leider oft zu dem Drugschluss "Minderleistung". Hier wäre das Wort "in der Leistung eingeschränkte " besser geswesen.

Grundsätzlich aber einmal der Hinweis und die feste Feststellung wie ich sie auch immer vertrete vom mir: Alle Schwerbehinderte sind ("grundsätzlich") Leistungsträger. Ihre leistung kann sich nur auf Grund der Behinderung von der Leistung Nichtbehinderter unterscheiden, ggf. sogar positiv z.B. Gehörlose werden in der Arbeit nicht abgelenkt. Dieses hat frührer oftmals dazugeführt, dass man z.B. bei tech. Zeichnern aus diesem Grunde gerne Gehörlose beschäftigt hat.

Selbstverständlich dürfen hier Schwerbehinderte welche auf Grund der Behinderung eine Leistungseinschränkung haben nicht benachteiligt/ ausgegrenzt werden. Dieses wäre ein verstoß gegen das SGB IX und auch gegen das AGG.

Man sollte bei behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen neben der Anpassung der 100% Marke dieser AN auch immer daran denken, dass der AG als Ausgleich für die Leistungseinschränkungen auf Mittel der Ausgleichsabgabe zurückgreifen kann (Lohnkosten-/Betreuungszuschüsse).

Man muss aber auch aufpassen, dass durch die Umstellung der Entlohung/Einführung von leistungsentgelten nicht ein unvertretbarer Leistungsdruck auf in der Leistung eingeschränkte AN ausgeführt wird. Sofern man Teile der bisher festen Entlohnung in Leistungsabhängige Entlohung umwandelt, sollte man überlegen, ob man Schwerbehidnerten sofern es in der Behinderung liegende Gründe gibt hier ein Verbleibt in der alten festen (kompletten) Entlohung läßt. Sie also auf Wunsch aus dem Thema Leistungsabhängige Entlohung heraus läßt.

Wäre auch eine Überlegung für unsere älteren Koll., welche ja nun auf Wunsch der Regeirenden in den Betrieben/Unternehmen zunehmen werden (sollen). Denn es ist ja auch durchasus nicht neues, dass auch auf Grund des Alters eine Leistungseinschränkung gegeben sein kann, was bitte nicht negativ zu verstehen ist. Hier ist dann oftmals das Wissen und die sich hieraus ggf. ergebene bessere Umsetzung bzw. die Weitergabe dieses Wissen das besondere.


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