Falschausstellung Ersatz-SB-Ausweis

Klaus B. @, Friday, 16.04.2004, 00:11 (vor 7316 Tagen)

Guten Abend,
vor etwa einem Monat habe ich beim LASD-SH einen
Ersatz-SB-Ausweis beantragt, weil mein ursprünglicher
Schwerbehindertenausweis verloren ging. Dieser war
laut Bescheid von 1996, gültig bis 02-2011.
Nun bekam ich vom LASD einen Ersatzausweis mit
Gültigkeit 09-2004.
Außerdem schickten sie mir ein Schreiben für eine Neu-
Überprüfung der Schwerbehinderung.
Ich schickte den neuen Ausweis zwecks Korrektur
wieder zurück und gab gleichzeitig an, dass ich die
Krankenakte bei meinem Facharzt für die Überprüfung
angefordert hätte.
Der Ausweis kam unkorrigiert mit der falschen
Gültigkeit wieder zurück.

Meine Fragen sind jetzt folgende:
1. Nach welcher Rechtsgrundlage darf ein Mitarbeiter
des LASD einen früheren rechtskräftigen Bescheid
übergehen und einfach die Gültigkeit eines Ausweises
vorverlegen>

2. An wen kann ich mich noch wenden, um einen
Ersatzausweis zu bekommen>

3. Gibt es eine Art Aufsicht für die Landesämter>

4. Muss ich so einer Überprüfung überhaupt zustimmen>
Schließlich wurde doch der SB-Ausweis für 15 Jahre
befristet. Außerdem stand in dem Schreiben keine
Frist bis wann ich den Überprüfungsbogen wieder
abgeben sollte.

Ich danke schon mal im Voraus, hoffe auf Antwort
(gerne auch direkt als email) und verbleibe
mit freundlichem Gruß

Klaus


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