Re: Falschausstellung Ersatz-SB-Ausweis

hackenberger, Saturday, 17.04.2004, 10:10 (vor 7314 Tagen) @ Klaus B.

Hallo Erika,

ja, sofern kein Grund zu einer Befristung besteht wird
sehr oft (oft in der Regel) der Ausweis auf 15 Jahre
ausgestellt. Doch ich vermute, dass man hier bei der
Erstausstellung versehentlich den Ausweis nicht
befristet hat. Nun bei der Neuausstellung hat man
dieses auf Grund der Aktenlage festgestellt. Bei
Kenntnis des Grundes der Anerkennung könnte man hier
bestimmt weiteres aussagen.

Bernhard


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion