IA hat Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung nicht abgewartet (Kündigung)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 22.11.2006, 16:59 (vor 6373 Tagen) @ matthias1

Wenn der betroffene Kollege von sich aus unterschreibt, ist die SBV außen vor. in D herrscht Vertragsfreiheit und sticht alle anderen Regelungen. Den Beweis erbringen, dasss Kollegen unter Druck gesetzt wurden um zu zustimmen das dürfte - wird - kaum gelingen, auch wenn dies möglicherweise offensichtlich sein mag.

Aber es gibt Vorgaben nach SGB IX, die das Vorgehen und die Voraussetzungen exact beschreiben, wie vorzugehen ist vom IA. Wenn die sich da nicht daraan halten, könnte ein persönliches Gespräch sinnvoll sein, ansonsten sollte man eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den entsprechenden Sachbearbeiter erwägen.


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