IA hat Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung nicht abgewartet (Kündigung)

matthias1 ⌂, Norderstedt, Thursday, 23.11.2006, 09:04 (vor 6372 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede!

»
» Aber es gibt Vorgaben nach SGB IX, die das Vorgehen und die
» Voraussetzungen exact beschreiben, wie vorzugehen ist vom IA.

Das dürfte § 87 Abs. 2 sein.

> Wenn die
» sich da nicht daraan halten, könnte ein persönliches Gespräch sinnvoll
» sein,

Den Bescheid vom IA habe ich inzwischen erhalten. Ich werde schriftlich Bezug nehmen und mich auf § 87 Abs. 2 SGB IX beziehen, indem der Ablauf des Vorganges bemängelt wird. Zunächst werde ich natürlich um ein persönliches Gespräch bitten.

> ansonsten sollte man eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den
» entsprechenden Sachbearbeiter erwägen.

Aber erst in letzter Konsequenz!

Gruß von Matthias


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion