Abgelaufener Schwerbehindertenausweis (Wahlen)
Es zählt ja nicht das Datum vom Ausweis!
Der Kollege ist nach wie vor Schwerbehindert. Ob der Ausweis nun abgelaufen ist oder nicht. Wenn offensichtlich ist das er die Behinderung noch hat und auch behalten wird, kannst du ihn mit reinem Gewissen zur Wahl bitten.
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Gruß Micha