Abgelaufener Schwerbehindertenausweis (Wahlen)

micha, Rheinland/Pfalz, Thursday, 23.11.2006, 10:36 (vor 6372 Tagen) @ hackenberger

Unbefristeter oder gültiger Feststellungsbescheid liegt vor, der Ausweis ist jedoch abgelaufen und (noch) nicht verlängert worden.

Kündigungsschutz: besteht
Wahlrecht : besteht

Quelle/Begründung: § 90 Abs. 2a 1. Alt. - es kommt allein auf den Bescheid an!

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Gruß Micha


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