Abgelaufener Schwerbehindertenausweis (Wahlen)
Unbefristeter oder gültiger Feststellungsbescheid liegt vor, der Ausweis ist jedoch abgelaufen und (noch) nicht verlängert worden.
Kündigungsschutz: besteht
Wahlrecht : besteht
Quelle/Begründung: § 90 Abs. 2a 1. Alt. - es kommt allein auf den Bescheid an!
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Gruß Micha