Abgelaufener Schwerbehindertenausweis (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 23.11.2006, 09:56 (vor 6372 Tagen) @ micha

Micha hat hier nicht Unrecht. Der Schwb-Ausweis hat deklaratorischen Charakter. Es zählt der Veststellungsbescheid sofer es sich nicht um eine offensichtliche Behinderung handelt. Ist der Ausweis abgelaufen muss das Wahlrecht ggf. durch den Feststellungsbescheid belegt wrden.


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