Abgelaufener Schwerbehindertenausweis (Wahlen)
Micha hat hier nicht Unrecht. Der Schwb-Ausweis hat deklaratorischen Charakter. Es zählt der Veststellungsbescheid sofer es sich nicht um eine offensichtliche Behinderung handelt. Ist der Ausweis abgelaufen muss das Wahlrecht ggf. durch den Feststellungsbescheid belegt wrden.