Abgelaufener Schwerbehindertenausweis (Wahlen)
Hallo Micha,
hast Recht, vorzulegen ist ja bei Zweifelsfragen der Feststellungsbescheid und nicht zwingend der deklaratorische Ausweis (Danke Bernhard). Bin ich wohl den umständlicheren Weg der Erklärung gegangen , kam aber wenigstens zum richtigen Ergebnis...
Gruß
Birgit
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MfG
Birgit