Re: Praktische Frage (Vollmacht)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 18.05.2004, 08:34 (vor 7283 Tagen) @ Tanja

Hallo Tanja,
das darfst du m.E. nicht tun.
Ein Widerspruch hat nichts mit dem Arbeitgeber zu
tun, sondern ist eine individuelle Sache des
Betroffenen.
Am besten ist es, wenn du einen persönlichen Briefopf
von dem Betroffenen verwendest und ihn auch
unterschreiben lässt. Alles andere könnte formelle
Schwierigkeiten nach sich ziehen.
Dass du Bevollmächtigte bist kann im Abspann des
Widerspruchs mit aufgeführt werden.

Gruß Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion