drohungen des AG (Wahlen)

traute, Friday, 05.01.2007, 07:39 (vor 6338 Tagen)

hallo,
wie ihr wisst, wiederhole ich die wahl. Über die gesamte Situatuion hatte ich ja schon berichtet.(förmlich, briefwahl)die im okt. stattgefundene wahl wurde weder für nichtig erklärt noch wurde ein anfechtungsgrund festgestellt. vielmehr ist in einem einvernehmlichen beschluß eine neuwahl beschlossen. diese woche habe ich die kandidatenliste ausgehängt (ich kandidiere nicht mehr (da ab feb. passive ATZ). mit dem wahlausschreiben habe ich als erklärung für die wähler den gerichtlichen beschluß mit ausgehängt. auf dem stehen die namen der anfechter, die nun auch kandidieren. die dienststelle hat "befohlen", diesen beschluß sofort abzuhängen, sonst werde sie diesmal anfechten. die "neuen" kandidaten drohen ebenfalls, da sie befürchten, nicht gewählt zu werden aufgrund des aushanges.

ich bin jedoch der meinung, die wähler (270) haben einen auskunftsanspruch, warum neuwahlen. die gerichtsverhandlung war öffentlich, somit sind keine daten zu schützen. unabhängig von dem aushang habe ich jedem wähler persönlich den beschluß per post geschickt. (gleich nach der verhandlung wurden von diesen kandidaten unwahrheiten gestreut, warum neu gewählt wird).

im okt. wurde ich wieder gewählt. diese wahl gilt bis zum wahltag (22.01.) meiner stellvertreterin wird untersagt, mich in abwesenheit zu vertreten. (befinde mich jetzt im urlaub,drohung von abmahnung).

da sie vorsitzende des letzten wahlvorstandes war, will der AG NUN von ihr detaillierte nachweise über zeit und inhalt ihrer tätigkeit als wahlvorstand. erschwerniszuschläge für diese zeit will AG nicht zahlen....

es ist ein fass ohne boden geworden. habt ihr einen rat>

gruß, traute


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