Darf AG eigenmächtig Aushänge der SBV bzw. des Wahlvorstands entfernen? (Wahlen)

Wolfgang E., Sunday, 07.01.2007, 17:39 (vor 6336 Tagen) @ traute

» Die Aushänge hat der AG "abnehmen lassen", indem er die Dezernate anrief und Folge geleistet wurde.

Dem Arbeitgeber geht es wohl letztlich darum, zu vereiteln, dass alle Wahlberechtigten umfassend, schnell und rechtzeitig vor der Wiederholungswahl über das Gerichtsverfahren wortgetreu und damit objektiv informiert werden, also darum, die gerichtlichen Feststellungen den Wählern vorzuenthalten, um so das Wahlverhalten zu beeinflussen.

Eine vorherige Genehmigung bzw. Zustimmung des Arbeitgebers für Aushänge sieht das Gesetz nicht vor. Eine "Zensur" durch den Arbeitgeber ist nach der Rechtsprechung nicht erlaubt. Danach entscheidet der Betriebsrat allein, was er ins Intranet stellt. Der Arbeitgeber darf Beiträge des Betriebsrats nicht eigenmächtig entfernen (vgl. dazu etwa BAG, Beschluss vom 03.09.2003, 7 ABR 12/03, bezüglich BR-Veröffentlichungen im betrieblichen Intranet). Diese Rechtsprechung gilt regelmäßig auch entsprechend für die SBV, weil Vertrauenspersonen gemäß § 96 Abs. 3 SGB IX die gleiche persönliche Rechtsstellung besitzen wie ein PR-Mitglied oder BR-Mitglied.

Das ist Behinderung der Amtstätigkeit durch den Arbeitgeber (vgl. Düwell in LPK-SGB IX, § 96 Rn. 12), wogegen ein Unterlassungsanspruch besteht (Knittel, SGB IX, § 96 Rn. 19).


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