Aufforderung des AG zur Einsicht der Wahlakten (Wahlen)
Letzter Tag für die Anfechtung der Wahl beim Arbeitsgericht
im Geltungsbereich des BetrVG (§94 Abs.6 Satz 2 SGB IX i.V.m. BetrVG)
ist
Zwei Wochen bzw. 14 Kalendertagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Achtung hier ist die Bekanngabe an die Beschäftigten i.d.R. "schwarzes Brett) gemeint!
im Geltungsbereich des des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG)
sowie des Landespersonalvertretungsrechts in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen (i.V. m. §94 Abs.6 Satz 2 SGB IX i.V.m.
BPersVG oder Landespersonalvertretungsrecht)
ist
12 Arbeitstage nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
im Getungsbereich des des Landespersonalvertretungsrechts in Brandenburg
ist
10 Arbeitstage
Wichtig ist aber auch, die Nochtigkeit der Wahl (hier sind die rechtlichen Anforderungen wesentlich höher) kann zu jeder zeit und von jedermann beim zuständigen Gericht beantragt werden.