Aufforderung des AG zur Einsicht der Wahlakten (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 23.01.2007, 08:39 (vor 6305 Tagen) @ lyle

Hallo Iyle,

Nach Ablauf der 14 Tage nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses ist ja die Möglichkeit der Anfechtung der Wahl nicht mehr gegeben. Damit wäre auch kein berechtigtes Interesse an der Einsicht Berechtigter in die Wahlunterlagen merh gegeben. Denn eine mögliche Anfechtung welche Grundvoraussetzung für eine Anfechtung ist nicht mehr möglich.


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