Befangenheit der SBV?? (Allgemeines)

OPL, Sunday, 04.02.2007, 16:46 (vor 6292 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

da die Entscheidung / Besetzung im vorliegenden Fall noch nicht offiziell bekanntgegeben wurde, sondern noch aussteht, wäre eine Aussetzung nach §95(2) ja durchaus noch möglich.
Die Sache ist zwar schon durch den BR und dort auch genehmigt, aber die Frist beginnt ja erst mit Bekanntgabe der Entscheidung.

Aber das liegt aus diversen Gründen nicht in meiner Intention.Es geht hier vielmehr um die grundsätzliche Frage, ob und ab wann man der SBV eine Befangenheit unterstellen kann.
Wenn ich in dieser Situation etwas ändern, oder anzweifeln wollte, wäre ich sicherlich auch "Verhindert" - schliesslich möchte ich mit meiner Arbeit meine Kollegen unterstützen/fördern und nicht in eigener Sache im Amt tätig werden, dafür stünden mir ja genügend Individualrechte aus dem SGB9 und dem AGG zur Verfügung.Und ausserdem wäre das eine Form von Amtsmissbrauch-jedenfalls in meinen Augen-und das würde ich auch bei keinem anderen dulden.

Momentan wäge ich noch das Für und Wieder ab in dieser Angelegenheit.
Zum Einen sieht das auf den ersten Blick recht kindisch aus, nach dem Motto "ich hab recht"..."nein, ich hab Recht", wenn Du verstehst, was ich meine.
Aber insgesamt liegt da schon ein tieferer Sinn dahinter.
An dieser Stelle geht es nämlich um nichts anderes, als das Prinzip.Wie gesagt, die SBV ist erstmalig vertreten und beide Seiten lernen noch.
Wenn man jetzt in dem beschriebenen Fall eine Absegnung durch eine andere Institution bekäme, wäre das u.U. bei zukünftigen Belangen, in denen es um etwas geht, durchaus eine gesunde Grundlage für Verhandlungen.Denn, wenn man schon bei solchem "Pipikram" zurückstecken muss, brennt sich das eventuell ein und erweitert den Spielrahmen.Schliesslich ist die stärkste Waffe der SBV nicht immer wirksam.
Auf der anderen Seite könnte man als Besserwisser un Klugsch** ** abgestempelt werden und die Türen für Vehandlungen sind zukünftig nicht mehr so weit geöffnet, wie sie es im Moment sind.

Wie dies ausgeht, wenn man es bis zum Ende durchzieht, richtet sich danach, wen man fragt.
Die Spezies für Arbeitsrecht gehen konform mit der Ansicht, dass man die Regelung für den BR zu Grunde legt und somit contra SBV entschieden würde.
Fragt man jedoch jemanden aus dem Sozialrecht, so ergibt sich hier genau das umgekehrte Bild:eine Entscheidung muss pro SBV ausfallen, da nur die SBV beurteilt, ob eine Benachteiligung eines SB stattgefunden hat.Unabhängig davon, ob sie selbst betroffen ist.Dem BR steht eine Beurteilung nur dann zu, wenn keine SBV vorhanden ist.

Nun ja, ich finde die Situation recht interessant und spannend.

Gruss

Oliver


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