Befangenheit der SBV?? (Allgemeines)

hackenberger, Sunday, 04.02.2007, 18:14 (vor 6292 Tagen) @ OPL

Hallo Oliver,

ich gehe einmal davon aus, dass der BR die Besetzung/Entscheidung gut geprüfte hat und daher auch die Entscheidung des AG für diese Besetzung voll und zu Recht mittragen konnte.

Daher wäre es dann hier nun wirklich nur eine Prinzipsache. Da man aber hier ein neues Thema/ neue Art der Zusammenarbeit und hiermit verbunden eine Lernphase beginnen muss, sollte man hier nun nicht dieses unnötig erschweren. Daher würde ich dann auch vorschlagen alle Betroffenen, also AG incl. Beauftragen für die Belange der Schwerbehinderten des AG, BR und SchwbV setzen sich zusammen und reden über dieses Thema und vor allem darüber, wie man es zukünftig mit einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit bringen kann. Hierzu ist die Beachtung der Regeln durch alle Beteiligten unverzichtbar.

Man kann sich ja auch z.B. darauf verständigen hier eine unparteiische rechtliche Prüfung der Sachlage vornehmen zu lassen. Da aber dann bitte darauf achten, dass man eine Fachkraft/-anwalt für Arbeits- und Sozialrecht heranzieht.

Bitte aber auch der BR muss lernen, er hätte hier die Nichtbeteiligung der SchwbV beanstanden müssen und notfalls den Vorgang der Besetzung der Stelle wegen Unvollständigkeit (es fehlte die Stellungnahme der SchwbV, diese müsste der AG dem Vorgang an den BR beifügen) zurückgeben, auch mit dem Hinweis, dass eine Nichtbeteiligung der SchwbV ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG mit seinen möglichen Folgen darstellt.

Aber auch die SchwbV hat es verpasst den Beschluss des BR auszusetzen.

Fazit: Alle versuchen zu lernen und es zukünftig besser zu machen und vor allem vertrauensvoll zum Wohle aller zusammen zu arbeiten.


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