Informationspflicht des AG - Rente statt Kündigung (Umgang mit Arbeitgeber)

Petra Becker @, Wednesday, 21.02.2007, 12:10 (vor 6281 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin seit November neue Schwerbehindertenvertretung in einer öffentlichen Verwaltung. Heute habe ich das Forum hier entdeckt und konnte auf verschiedene Fragen bereits Antworten finden.

Ich habe jedoch noch ein Problem und entsprechende Fragen dazu:

Letzte Woche wurde ich zu einem Gesprächstermin mit der Personalabteilung und zwei schwerbehinderten Kollegen eingeladen. Auf die telefonische Frage, was der Inhalt des Gesprächs ist, teilte mir die Personalsachbearbeitung mit, dass es um Rentenanträge gehen würde und der Personalrat mir genauers mitteilen wollte.
Bei dortiger Rückfrage wurde mir von der Personalratsvorsitzenden folgendes mitgeteilt:
Die schwerbehinderten Kollegen hätten im Januar diesen Jahres ein Schreiben der Personalabteilung erhalten, sie sollen sich beim Amtsarzt einen Termin zur Untersuchung holen. Dieser Termin fand am 06.02. statt und der Arbeitgeber erhielt in derselben Woche jeweils ein Gutachten das aussagt, beide Kollegen wären als "Waldarbeiter" nicht mehr erwerbsfähig.
Hierauf wurden die Kollegen aufgefordert, unverzüglich einen Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.

Nach diesem Bericht war ich erstmal platt!!!

Ich habe mich im SGV IX schlau gemacht, bin in § 95 Abs.2 fündig geworden und habe die Personalabteilung darauf hingewiesen, dass ich meiner Meinung nach hätte informiert werden müssen. Das Personalamt sieht das natürlich ganz anders und hat mir gleich unkooperatives Verhalten vorgeworfen.
Auf Nachfrage beim Integrationsamt wurde mir meine Auffassung aber bestätigt.

Gestern fand nun das Gespräch mit den Kollegen statt und es sieht so aus, als ob der ARbeitgeber auf einen Rentenantrag besteht. Gem. § 61 Manteltarifvertrag für Waldarbeiter ist er hierzu auch ermächtigt. Sollten die Kollegen die Anträge nicht stellen, kann ihnen sogar gekündigt werden.

Die beiden Kollegen wollen aber, auch aufgrund ihres Alters (51 und 55) noch keine Rente beantragen, da sie dadurch erhebliche finanzielle Einbußen hätten.

Fragen:
Hätte mich der Arbeitgeber nun informieren müssen oder nicht> Sprich, muss er mich in ALLEN Angelegenheit informieren oder nicht>

Kann man die Kollegen vor dieser, für mich und auch für den Personalrat, sehr linken Art schützen oder unterstützen>
Es kam nämlich zwischenzeitlich heraus, dass noch etwa 12 weitere Kollegen (zum Teil auch schwerbehindert)auf diese Weise unser "Unternehmen" verlassen sollen. Wird das jetzt die neue Art von "Kündigung - oder wie werde ich meine Mitarbeiter los und erfülle so die Effizienzrendite">>>

Ich würde mich sehr freuen,wenn mir jemand helfen könnte!!!

Gruß
Petra Becker
I


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